Unsere Mandanten
Unternehmen mittelständischer Struktur, insbesondere in der Rechtsform der AG, GmbH und GmbH & Co. KG finden in unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den qualifizierten Partner.
Die gesetzliche Prüfungspflicht gilt nach dem HGB für nachstehend aufgeführte mittelgrosse und große Gesellschaften (Kapitalgesellschaften; Personengesellschaften als Vollhafter):
| Kriterien Größenordnungen | Bilanzsumme (in Euro) |
Umsatzerlöse (in Euro) |
Arbeitnehmer |
| Kleine Gesellschaften | bis 4.840.000 | bis 9.680.000 | bis 50 |
| Mittelgroße Gesellschaften | über 4.840.000 | über 9.680.000 | über 50 |
| Große Gesellschaften | über 19.250.000 | über 38.500.000 | über 250 |
Kleine Unternehmen können sich bei besonderem Anlass (z.B. laut Satzung oder gesellschaftsrechtlich) eine freiwilligen Abschlussprüfung von uns vornehmen lassen.
Fondsgesellschaften, die sich zur Prospektprüfung verpflichtet haben, können auf unsere Erfahrung im Bereich Investitionen in erneuerbare Energien setzen.
Sozietäten und Praxen der Angehörigen der wirtschaftsprüfenden Berufe, die sich einer Qualitätskontrolle (Peer Review) unterziehen, finden uns als zertifizierter Prüfer. Strukturbedingt liegt besondere Erfahrung bei kleineren bis mittleren Einheiten.