Unsere Mandanten

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Unternehmen mittelständischer Struktur, insbesondere in der Rechtsform der AG, GmbH und GmbH & Co. KG finden in unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den qualifizierten Partner.

Die gesetzliche Prüfungspflicht gilt nach dem HGB für nachstehend aufgeführte mittelgrosse und große Gesellschaften (Kapitalgesellschaften; Personengesellschaften als Vollhafter):

Kriterien Größenordnungen Bilanzsumme
(in Euro)
Umsatzerlöse
(in Euro)
Arbeitnehmer
Kleine Gesellschaften bis 4.840.000 bis 9.680.000 bis 50
Mittelgroße Gesellschaften über 4.840.000 über 9.680.000 über 50
Große Gesellschaften über 19.250.000 über 38.500.000 über 250

Kleine Unternehmen können sich bei besonderem Anlass (z.B. laut Satzung oder gesellschaftsrechtlich) eine freiwilligen Abschlussprüfung von uns vornehmen lassen.

Fondsgesellschaften, die sich zur Prospektprüfung verpflichtet haben, können auf unsere Erfahrung im Bereich Investitionen in erneuerbare Energien setzen.

Sozietäten und Praxen der Angehörigen der wirtschaftsprüfenden Berufe, die sich einer Qualitätskontrolle (Peer Review) unterziehen, finden uns als zertifizierter Prüfer. Strukturbedingt liegt besondere Erfahrung bei kleineren bis mittleren Einheiten.